Da sich aufgrund des Berufes meiner Frau eine Menge Lehrer in unserem Bekanntenkreis tummeln, habe ich entsprechend oft mit Schulischen Themen zu tun, ob nun als unfreiwilliger Zuhörer oder auch mal als aktiv befragter. Was mir dabei aber immer deutlicher wird, ist die eigentlich unverantwortliche Weise in der in deutschen Schulen mit Informatik, oder eigentlich besser, den neuen Medien umgegangen wird.
Ich möchte deshalb gelegentlich mal auf einige Themen eingehen. Dabei möchte ich vorweg schicken, dass ich die Verantwortung hier in einem gemeinsamen Bereich der Lehrer, Direktoren und der Kultusministerien sehe, die diese, sich schnell entwickelnden Bereiche, mit einer dem Beamtentum alle Ehre machenden, Art und Weise vernachlässigen. Ich möchte allerdings nicht einer Gruppe davon gezielt Vernachlässigung unterstellen, vor allem nicht den Lehrern, die ich kenne, denn diese sind jung und engagiert aber in diesen Bereichen schlecht ausgebildet. Weiterhin muss ich dazu sagen, dass ich kein zugelassener Rechtsanwalt bin (das hier ist also keine Rechtsberatung oder -belehrung und ohne Gewähr). Nichts desto trotz habe auch ich während meines Studiums Recht studiert und muss die entsprechenden Gesetze von Berufs wegen kennen. So, kommen wir zum wesentlichen:
Ein mir befreundeter Lehrer erzählte mir, dass er sich demnächst mit seiner Klasse auf Skifreizeit begibt. Die Schüler haben sich Pullover mit einem Logo erstellt und lassen diese für die Freizeit bedrucken. Mit drauf kommt ein QR Code mit dem man direkt auf die Internetseite der Skifreizeit gelangt, wo die Schüler tagesaktuell die neuesten Fotos der Freizeit hochladen.
Nun hat eine Mutter sich darüber beschwert und er musste eine ewig dauernde Diskussion, die sich nur im Kreis gedreht hat, über sich ergehen lassen. Mit der ärgerlichen Konsequenz, dass er nun dafür sorgen muss, dass die entsprechende Schülerin auf keinem Bild zu sehen sein darf. Für ihn bedeutet es noch mehr Aufwand als er mit der ganzen Klassenfahrt ohnehin schon hat.
Ich möchte ihm bei dem ganzen keinen Vorwurf machen, denn warum sollte ein Mathematiklehrer sich mit den Rechten und Gesetzen auskennen, wenn es ums Internet geht. Es sollte eigentlich Aufgabe der Schule und des Kultusministeriums sein, dass ausreichend Personal mit entsprechenden Kenntnissen bereit steht, das hier Berät und eingreift. Denn das eigentlich ungeheure ist, dass die Mutter sich überhaupt beschwerden musste. Mal zur Sachlage:
Was ist ein QR Code? Das sind diese lustigen Schwarz und Weißen Kästchen, die neuerdings auf allem prangen und aussehen wie ein verkorkstes Labyrinth. Diese kann man mit einem Handy abfotografieren und einer entsprechenden App wird man auf eine dazu gehörige Internet Seite geleitet (die Codes können noch viel mehr aber das ist das, was sie in diesem Fall machen).
Ich möchte das mal auf zwei Ebenen betrachten, ein Mal rein von der Logik her und ein Mal dann von der gesetzlichen Seite. Dazu stelle ich mal eine einfache Überlegung in den Raum. Eine junge und minderjährige Schülerin fällt einem nicht mehr ganz so jungen und schon gar nicht minderjährigen Mann auf, der sie recht attraktiv findet. Er macht unbemerkt einen Schnappschuss mit seinem Handy von ihr und kann ab dann mittels des QR Code auf der Internetseite ihre Fotos mitverfolgen. Womöglich sind die Fotos noch mit Texten und Kommentaren versehen, dann kennt er sogar vielleicht ihren Namen. Wenn nicht hilft eine einfache Bildersuche bei Google. Mit dem Namen kann er schauen ob sie vielleicht bei Facebook ist. Über die URL der Webseite sieht er auch gleich noch auf welcher Schule sie ist und wo sie deshalb ungefähr wohnen muss. Das ganze dauert nicht einmal 10 Minuten. Ist es wirklich gut, so viel Informationen über unsere Kinder jedem Fremden mitzuteilen? Der nicht mehr ganz so junge Mann hat an sich damit nämlich nichts unrechtes getan. Ist das was anderes als statt des QR Codes gleich auf die Pullover drauf zu drucken "Hallo ich heiße XXX YYY wohne in ZZZ, gehe auf die Schule SSS und Bilder von mir findest Du bei URL"?
Wie sieht das von der rechtlichen Seite aus? Sehr schwierig - zumindest für die Schule. Zum einen ist dies eine Schulveranstaltung und damit hat die Schule die Aufsichtspflicht (bspw. Schulische Aufsichtspflicht für Hessen §2 Abs. 1) und ist dazu da Schäden an Personen und Gütern zu verhindern (§1). Das schließt selbstverständlich auch geistige und seelische Schäden an den Schülern und auch an Außenstehenden mit ein. Damit hat im konkreten Fall der Lehrer den schwarzen Peter.
Dann muss man klären ob hier ein Schaden entstehen kann. Mal ganz abgesehen davon, dass eine Schülerin vielleicht mit einem persönlichen Stalker von so einer Freizeit zurück kehrt (ist ja auch etwas unwahrscheinlich), liegen hier noch andere Faktoren vor. Nämlich die Bildrechte.
Grundsätzlich gesagt hat jeder ein Recht am eigenen Bild und diese Bilder dürfen nur mit der Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Punkt und da gibt es nur in ganz wenigen Ausnahmen was dran zu rütteln. Wenn man dafür bezahlt wird (Model Tätigkeit), wenn man in einer großen Gruppe ist (Konzert - nicht Schulklasse), wenn man Bestandteil einer Landschaftsaufnahme ist oder es um hohe Kunst geht.
Die Schüler besitzen aber nicht unbedingt das Recht dem zustimmen zu dürfen. Kinder und Jugendliche sind in besonderem Maße zu schützen und die Bildrechte liegen fest bei den Eltern - bis zum 12. Lebensjahr. Zwischen 12 und 18 liegt es an der jeweiligen "juristischen Einsichtsfähigkeit" des Jugendlichen, also in wie weit er die sich daraus ergebenden Konsequenzen selbst beurteilen kann. Und das muss in Einzelfall entschieden werden und kann nicht pauschal als "10 Klasse ist das schon OK" abgegolten werden.
In konkreten Fall bedeutet das, die Eltern müssten eigentlich über das Vorhaben in seiner Gesamtheit unterrichtet werden und der Veröffentlichung der Bilder schriftlich zustimmen. Der Lehrer sollte alle Bilder vor der Veröffentlichung auf den Inhalt überprüfen um seiner Aufsichtspflicht zweifelsfrei nachzukommen. Dann ist die ganze Geschichte im Prinzip zwar rechtlich OK um hier die Schüler aber einem gewissen Schutz zu unterstellen sollte solch eine Webseite einem Passwortschutz unterliegen.
Um das aber noch mal in einem anderen Fall zu verdeutlichen: auch die Schule selbst darf keine Fotos (auf ihrer Webseite) ohne Genehmigung der Eltern veröffentlichen. Keine Klassenfotos, keine Schülerbilder, höchstens von großen Veranstaltungen oder von den gesamten Schülern.
Hier die entsprechenden Grundlagen zum nachlesen:
KunstUrhG §22-24 und §33
Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (Bundeslandabhängig)
Sehr anschaulich erklärt wird das Ganze auch HIER
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