Der Meteoriteneinschlag in Russland wurde ja von diversen Kameras aufgezeichnet. Eine der beeindruckendsten Aufnahmen wurde aus einem Auto heraus gemacht.
Das Video wurde kurz nach der Veröffentlichung gesperrt, weil die Gema die Rechte für die im Autoradio laufende Musik nicht eingeräumt hat.
Die Gema hat weiterhin verkündet, dass der Zapfenstreich, der scheidenden Bundespräsidenten ebenfalls zukünftig nicht mehr gezeigt werden darf, da sich diese urheberrechtlich Geschützte Musik von der Kapelle wünschen. Fußballweltmeisterschaften werden ebenfalls nur noch im Bild übertragen, denn Klingeltöne von Handys im Stadion sitzender Fans bestünden zu über 80% aus Urheberrechtlich geschützter Musik. Man könne nicht riskieren, dass ein plötzlich klingelndes Handy hier zu einem Einnahmenverlust führe, es gehe hier immerhin um alle Haushalte in Deutschland die eine solche Veranstaltung sehen könnten. Eine Ausnahme würde bei einer wieder in Südafrika stattfindenden Weltmeisterschaft gemacht - die Vuvuzelas würden ohnehin alles übertönen und deren Melodie sei nicht einwandfrei einem Musikstück zuzuordnen.
Klingt nach einem überzogenen Horrorszenario aber es zeigt doch eigentlich den Kern der Sache recht gut: ein historisches Ereignis, das einen wissenschaftlichen und geschichtlichen Wert besitzt ist im Internet in Deutschland nicht verfügbar.
Die Gema weist hierzu alle Schuld von sich. So heißt es auf der Twitterseite der Gema: "YT sperrt offenbar mal wieder willkürlich und gibt fälschlicherweise GEMA die Schuld. Video enthält keine Musik." Es wird im Weiteren wiederum das Argument vorgetragen, dass nur Youtube Videos sperre und nicht die Gema, weiterhin sei das mitlaufende Radio im Auto des betreffenden Videos nicht als musikalische Untermalung zu werten (daher das "enhält keine Musik") und deshalb auch nicht Gebürentechnisch zu bewerten.
Ich möchte dem ganzen mal etwas auf den Zahn fühlen. Zunächst einmal muss geklärt werden, wie gesperrt wird. Dies geschieht bei Youtube mittels diverser automatischer Mechaniken. Die Tonspur wird ausgewertet und wenn die Musik in einen fraglichen Bereich fällt wird sie entsprechend markiert. Es ist davon auszugehen, dass diese Automatik nicht zwischen Hintergrund aus dem Radio in der Aufnahme und gezielt unterlegter Musik unterscheiden kann.
Google nutzt eine solche Automatik, weil sie sonst nicht schnell genug alle hochgeladenen Videos überprüfen könnten. In soweit ist also erst einmal festzuhalten, dass die Sperrung des Videos in der Geschwindigkeit als normal zu betrachten ist und es bei der genutzten Automatik ebenso verständlich ist, dass es sich um eine Positiv-false Einstufung handelt - also eine fehleinschätzung die manuell behoben werden müsste.
Von Willkür kann also keine Rede sein. In soweit ist die Aussage der Gema falsch und eine recht freche Unterstellung.
Youtube blendet eine Botschft ein, dass die Gema die Rechte nicht eingeräumt hätte. Auch dies ist de facto erst einmal korrekt. Youtube hat die Rechte nicht, die Gema vergibt sie. Dass der Eindruck entsteht, dass die Gema damit quasi beschuldigt wird dies nicht zu wollen oder zu verbinden und ihr hier eine Schuld auferlegt wird ist Bestandteil einer von der Gema eröffneten Unterlassungsklage und nicht geklärt. Dementsprechend darf die Gema eigentlich nicht einfach behaupten, dass Youtube ihr die Schuld gebe. Das ist zumindest offensichtlich nicht so.
Es bleibt also festzuhalten, dass der ganze Twitterkommentar als zumindest Fragwürdig, wenn nicht sogar völlig falsch angesehen werden kann. YT sperrt nicht willkürlich, sie machen auch keine (direkten) Schuldzuweisungen und das Video enthält Musik, auch wenn es für eine Gema Abrechnung in diesem speziellen Fall nicht relevant wäre.
Aber, schauen wir mal ob die weiteren Aussagen der Gema aus den Twitterkommentaren stimmen. Zunächst, dass sie selbst gar nicht sperren. Das lässt sich eigentlich leicht beantworten, denn das ist richtig. Youtube sperrt Videos, nicht die Gema, denn dazu bräuchte die Gema ja administrative Zugriffe auf Youtube. Schauen wir aber weiter, warum Youtube Videos sperrt, landet man unweigerlich beim schwebenden Verfahren zwischen den beiden Parteien.
Google (die Youtube Muttergesellschaft) bemängelt, dass die Gema-Forderungen so hoch seien, dass mit den entsprechenden Videos kein Geld zu verdienen sei. Da Google sich absichern muss, dass für den Fall, dass sie das Verfahren verlieren und keine Einigung mit der Gema erzielen können, sie dazu verurteilt werden könnten die von der Gema geforderten Beträge zu bezahlen - auch rückwirkend - gehen sie, wie in einem solchen Fall üblich, auf Nummer Sicher und sperren die betroffenen Inhalte.
Sperrt also die Gema die Inhalte? Nein. Aber Youtube sperrt sie wegen eines schwebenden Verfahrens mit der Gema. Die Gema ist also indirekt schon der Initiator.
Auf den Kommentar eines Twitter Nutzers, der ebenfalls die Gema als eigentlich Verantwortlichen sieht und anführt, dass Youtube nur sperre, weil die Gema sonst klagen würde, antwortet die Gema damit, dass dies eine Mutmaßung sei.
Was man aus dieser fadenscheinigen Antwort schließen kann, ist zumindest, dass die Gema sich den Weg einer per Klage erhobenen Forderung offen hält.
Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter auf den Streit der beiden Parteien eingehen sondern es damit dabei belassen, dass die Gema mit dem Twitter Kommentar meines Erachtens vollständig gelogen hat.
Anführen möchte ich noch zwei Tatsachen: Die Gema befindet sich seit vielen Jahren in einer (zunehmenden) Kritik. Allein der Bundestag hat 1863 Anti-Gema-Petitionen zu verzeichnen. Und viel der Kritik kommt nicht nur von innen sondern auch von den eigenen Mitgliedern.
Das zweite, das man sich vor Augen führen muss ist, dass Youtube ein kommerzieller und privater Anbieter von Unterhaltung ist. Dieser ist in der Pflicht die Rechte der Künstler zu wahren und sich mit den Verwertern zu einigen. Ungeachtet der Tatsache also, dass in Deutschland über 60% der beliebtesten Videos sperrt, wird ein wie oben beschriebenes Szenario nicht eintreten, denn es handelt sich dabei immerhin nicht im einen Anbieter, der der Presse oder der Pressefreiheit unterliegt. Die von Google angeführte Bedrohung der Meinungsfreiheit ist deshalb schwer nachzuvollziehen, denn Google selbst macht keine Meinung und die Youtube Plattform ist auch eher der Unterhaltung als dem Meinungsaustausch zuzuordnen.
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