Mittwoch, 1. August 2012

Die FFTT ist da

Die Französische Finanztransaktionssteuer (FFTT) ist da. Heute ist der erste Tag, an dem Frankreich auf Transaktionen französischer Aktien eine Abgabe in Höhe von 0,2 Prozent einfordert. Und zwar an allen europäischen Börsen.

Andere Europäische Länder überlegen mittlerweile ebenfalls ob sie eine solche Steuer einfordern, auch Deutschland. Es ist eine Sache ob dies nun ein sinnvoller Schritt ist, einerseits ist da dass mit dieser Steuer auch der Schaden bzw. die Hilfen finanziert werden sollen die durch die Finanztransaktionen entstehen abgedeckt werden sollen. Andererseits wird dies zu den schon existierenden Gebühren aufgeschlagen, so dass für den Klein- und Privatanleger solch ein Handel immer unattraktiver wird. Man kann sogar geteilter Meinung darüber sein, ob das ein Vor- oder ein Nachteil ist.

Eine Interessante Tatsache dabei ist jedoch, dass die FFTT ein Landesrecht ist. Es ist also eine Französische Staatssteuer. Wenn jetzt jemand in Deutschland an der Frankfurter Börse ein französisches Wertpapier (also eines, dessen Unternehmen seinen Hauptsitz in Frankreich hat) kauft, dann muss er an Frankreich steuern zahlen. Eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit, denn hier liegt gar kein EU Recht vor.
Frankreich hat sich in dem ganzen Prozess weder darum gekümmert eine rechtliche Basis für den Einzug dieser Steuer zu schaffen noch, wer für die Berechnung bei den vielen Beteiligten (Bank, Depotbank, Händler...), die Steuer berechnet und einzieht. Allerdings haben sie es nicht versäumt drakonische Strafen dafür zu verlangen, sollte man diese Steuern hinterziehen - oder unwissentlich falsch abführen.

Die FFTT wird sicherlich noch eine rechtliche Legitimation erhalten, genauso werden genauere Prozesse geschaffen werden wie die Steuer abzuführen ist und durch wen. Im Moment herrscht allerdings noch große Ratlosigkeit bei allen Beteiligten - auch bei den Franzosen selbst.

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