Donnerstag, 2. August 2012

Pauschalabgaben

Die liebe Gema ist ja immer einmal wieder in der Kritik. Vor allem der lange andauernde Streit mit Youtube ist ja immer einmal wieder in den Medien und hat viel Aufmerksamkeit erregt. Ich will mich da gar nicht einmischen oder mir anmaßen, ich wüsste wer da recht hat.

Was vielen gar nicht so sehr im Blick ist, dass die Gema nicht nur Geld erhält für Musik die tatsächlich gespielt wird sondern sogar für welche die nicht gespielt wird aber werden könnte. Klingt merkwürdig.
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zieht Gebühren ein für die Möglichkeit Privatkopien zu erstellen. Die Privatkopie ist das eingeräumte Recht, von einem rechtmäßig erworbenen, urheberrechtlich geschütztem Werk eine Kopie für den nicht gewerblichen und nicht öffentlichen (also privaten) Gebrauch zu machen.
Da man die genaue Anzahl und die Arten der Kopie nicht ermitteln kann, wird eine Pauschale zur Entlohnung erhoben. Das klingt erst mal ein bisschen dramatischer als es ist.

Bspw. malt ein Maler ein Bild. Er verkauft es für 100 Euro an jemanden. Dieser Jemand besitzt aber einen riesen Kopierer und wenig später hat der das Bild fünf mal in allen seinen Räumen hängen. Der Maler ist der angeschmierte da er statt 500 nur 100 Euro bekommen hat. Also wird gesagt, hast Du einen riesen Kopierer nehmen wir mal eine kleine Pauschale dafür dass du sowas machen könntest.

Die ZPÜ verteilt diese Abgaben dann an die Verwertungsgesellschaften zu denen vor allem auch die Gema gehört.

Die Gema als Rädelsführer der ZPÜ hat zum 1.7. die Preise bei den USB Sticks erhöht.
Die Begründung für die Anpassung sei der technische Fortschritt. Die Kapazität zum Speichern von urheberrechtlich geschütztem Material ist in den letzten Jahren so massiv gestiegen, dass die Abgaben nun angepasst werden.

Darunter versteht die Gema eine Erhöhung von bis zu 1850 Prozent. Statt 10ct wird bei USB Sticks über 4GB Volumen die Abgabe auf 1,56€ erhöht. Speicherkarten sogar 1,95€. Die gestiegenen Speichermöglichkeiten würden eigentlich aber noch einen größeren Anstieg der Abgaben rechtfertigen, so ein Sprecher der Gema.

Der Informationskreis Aufnahmemedien (IM), welcher die Interessen der Hersteller vertritt, teilt diese Auffassung nicht. Das angewandte Recht ist nämlich Zivilrecht, so dass die Hersteller mit der ZPÜ einen Vertrag schließen müssen. Ihnen sind die Gründe nicht ausreichend. Vor allem fordere die ZPÜ pauschal für alle Medien eine Gebühr ein auf denen ein Speichern möglich sei, selbst wenn dies nicht dem Verwendungszweck entspräche.
Speicherkarten für Smartphones und MP3 Player sind also durchaus Abgabepflichtig doch allein weil man auf SD Karten etwas speichern könnte will die ZPÜ für diese Ebenfalls Geld haben, was dazu führt, dass der Fotograf für ein Selbstgeknipstes Bild eine Gebühr an die ZPÜ bezahlen muss.

Wer sich dafür interessiert wie viel Geld er in den letzten Jahren also an die ZPÜ gezahlt hat, der kann diesem Link folgen: http://bytefiction.com/pi/

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