Mittwoch, 22. August 2012

Was für ein Titel

Was ist denn das für ein News Titel: "Rabbi Metzger optimistisch in Beschneidungs-Frage" (stammt aus dem RSS Feed von MSN). WTF!?!
Handelt sich aber lediglich um den Oberrabbiner Yona Metzger.

Die Debatte um ein "Recht" zur Beschneidung ist dabei für mich eine sehr unschöne. Denn ich finde, dass das Kölner Landgericht die einzig richtige Entscheidung getroffen hat. Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Hier wäre eine Regelung ähnlich dem Schwangerschaftsabbruch (rechtswidrig aber bis zur 14. Woche ohne Strafverfolgung) das einzig akzeptable.
Wenn die jüdische Gemeinschaft so sicher ist, dass alle Beschnittenen das gut finden, dann klagt ohnehin niemand.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit für eine Religion aufzuheben - auch in geringem Umfang - darf einfach nicht sein. Ich möchte nur mal andenken, dass sonst jemand auf die Idee kommen könnte die Strafen des alten Testamentes als Religionsausübung anzusehen.
Hier mal ein paar Beispiele:
Homosexualität -> Todesstrafe (Lev 20,13)
Gotteslästerung -> Todesstrafe (2. Mos 20:7 und 3. Mos 24:13-16)
Vorgetäuschte Jungfräulichkeit - > Todesstrafe (5. Mos 22:20-21)
Auflehnung gegen die Eltern -> Todesstrafe (2. Mos 21:15,17)
Lügen -> so bestrafen wie die Lüge gewirkt hätte, wenn der Lügner nicht ertappt worden wäre (5. Mos 19:18-19)
Alles andere -> Auge um Auge (3. Mos 24:19-20)

"Was machst du da?" - "Ich übe meine Religion aus, ich verscharre meine Kinder im Garten. Sie haben mir widersprochen und mich angelogen."

Nachtrag:
Jetzt hat ein Arzt einen Rabbiner wegen Körperverletzung angezeigt weil dieser Beschneidungen ohne Betäubung an nicht sterilen Orten ohne ausreichende medizinische Kenntnis durchführt.
Der Rabbiner spricht davon, dass die Anzeige Antisemitisch sei und es kein Gesetz gebe, das die Beschneidung verbiete.
Es ist unglaublich wie ignorant Leute sein könne. Zum einen ist "Antisemitismus" kein Argument. Vertreter jüdischer Volksgruppen nutzen es jedoch ständig als solches. Bringt man Argumente oder nimmt man eine Handlung gegen ein Mitglied der jüdischen Gemeinschaft vor, dann ist das Gegenargument grundsätzlich man ist Antisemit. Es scheint nicht möglich in einen vernünftigen Diskurs mit solchen Leuten eintreten zu können ohne verleumdet zu werden.
Zweites gibt es ein solches Gesetz, welches das Karlsruher Landgericht bestätigt hat. Obwohl in Umfragen die Mehrheit der Deutschen gegen ein Gesetz ist, das Beschneidungen legalisiert würde dieses Gesetz eine angemessene Betäubung und Einhaltung ärztlicher Standards vorsehen.
Der Rabbiner kündigte an unverändert weiter Beschneidungen vorzunehmen.

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